:: PRESSEMITTEILUNG ZUM THEMA "INTERNIST GEGEN ZAHNARZT" ::

Das neue Blatt Nr. 24 – Arzt gegen Arzt

SIEBEN JAHRE SCHLIMME SCHMERZEN, WEIL DER ZAHNARZT PFUSCHTE?

Mir geht es nicht um Genugtuung“, erzählt der 36-jährige Internist aus Haltern bei Münster. „Ich möchte nur richtig essen können und mit meiner kleinen Tochter toben!“ Aber genau das kann dauern: Thomas Schmidt ist nämlich ein lebendes Beweisstück in einem Ärztepfusch-Prozess…
Rückblick: Schon als Student leidet Schmidt unter schlimmen Zahnschmerzen. Kein Arzt findet die Ursache. „Das war aber immer mit Medikamenten hinzukriegen“, erinnert er sich.
Als sein Zahnarzt ihm 1999 nicht mehr helfen kann, empfiehlt er einen Kollegen: „Dr. B. war mir auf Anhieb sympathisch. Es mag komisch klingen, aber er erinnerte mich an den Weihnachtsmann. Ich hatte sofort Vertrauen zu ihm.“
Dies sollte jedoch bitter enttäuscht werden. Dr. B. stellt bei dem jungen Arzt einen Fehlbiss fest. Um ihn zu beheben, schleift er vollkommen gesunde Zähne ab, überkront, verpasst Zahnschienen. Fast 200 Behandlungen führt er durch – keine hilft. Und Thomas Schmidt leidet: Nach seinem Dienst als Assistenzarzt in der Klinik verkriecht er sich zu Hause in einem dunklen Raum im Keller. Nur mit stärksten Schmerzmitteln übersteht er die Zeit, verliert schließlich sogar den Arbeitsplatz: Als sich seine Fehlzeiten im Krankenhaus häufen, wird ihm nahe gelegt zu kündigen. Schmidt steht vor dem Aus. Es bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu verschulden und eine eigene Praxis zu eröffnen. Aber die Schmerzen bleiben und das nächste Problem lässt nicht lange auf sich warten: Zwei Kronen halten nicht mehr, Schmidt braucht jetzt Zahn-Implantate. Dr. B. überweist ihn zu einem Spezialisten. Unglaublich, was er von diesem erfährt: „Dr. Schmedtmann eröffnete mir, dass er mir mit einer – diesmal richtigen – Zahnschiene sofort die Schmerzen nehmen könne!“ Dazu Dr. Schmedtmann: „Dr. B. verstärkte durch seine Eingriffe den Fehlbiss, anstatt ihn zu beheben.“ Die richtige Behandlung mit neuen Kronen kann aber erst stattfinden, wenn im laufenden Prozess ein Urteil gefällt ist.“ Und das kann sich hinziehen. Patientenanwalt Stefan Hermann aus Marl: „So ein spektakulärer Fall ist mir in meiner langen Anwaltskarriere selten untergekommen!“
Thomas Schmidt: „Ich wollte mich mit Dr. B einigen. Schließlich werden hohe Folgekosten anfallen. Aber B. sah seinen Fehler nicht ein…“ Nun wünscht sich der Internist nur noch eins: endlich wieder normal zubeißen zu können – ohne Schiene.

 

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Fachanwalt für Medizinrecht
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