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Ärzte fürchten den Fachanwalt für Medizinrecht Hermann, der als Patientenanwalt Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Behandlungsfehlern durchsetzt
Neue Hoffnung für Opfer von Ärztepfusch im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt, Schlaganfall, Amputation, (Blind-)Darmverletzung, Schönheits-OP, usw.
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02365/207160 Glauben Sie noch an das Märchen von den „Halbgöttern in Weiß“? Die Realität beweist täglich das Gegenteil! Jeder Arzt, der einen Eingriff vornimmt, begeht eine Körperverletzung. Das weiß er auch! Juristisch gesehen ist er damit tatbestandlich ein Straftäter. Er handelt nur dann rechtmäßig, wenn Sie als Patient in die Behandlung einwilligen. Das können Sie nur, wenn Sie verstehen, mit welchen Konsequenzen die geplante Behandlung verbunden ist. Aber wer kennt das nicht?: Das sogenannte Aufklärungsgespräch ist zuweilen kurz und knapp und der Arzt erzählt Ihnen, wie viel Routine er habe und gar nichts Schlimmes passieren könne. Selbst wenn Sie anschließend etwas anderes unterschreiben, beweist das vor Gericht nicht, dass Sie im erforderlichen Umfang aufgeklärt wurden. Aber selbst wenn die Aufklärung ausreichend und Ihre Einwilligung wirksam war, heißt das natürlich nicht, dass der Arzt jetzt munter drauf los behandeln darf. Vielmehr muss er den sogenannten Facharztstandard einhalten. Tut er es nicht, begeht er einen Behandlungsfehler, auch Kunstfehler oder Ärztepfusch genannt. Dann haftet er auf Schadensersatz und Schmerzensgeld! |
Fehldiagnose, Behandlungsfehler und sinnlose Behandlungen
Wir helfen Ihnen!
Das Magazin Der Spiegel schreibt in seiner Ausgabe Wenn Ärzte irren - Risiko Fehldiagnose: „Viele Ärzte versagen in der Kunst des Heilens - sie hören den Kranken nicht zu. Die schlechte Kommunikation (…) führen zu falschen Diagnose und sinnlosen Behandlungen. Schulmediziner müssen lernen, wieder den ganzen Menschen zu sehen“ (Ausgabe 07/2011, S. 120 ff. - Sprachlos in der Sprechstunde). |
Neue Hoffnung für Opfer von Ärztepfusch kommt von Patientenanwälten
Patientenanwalt darf sich nur nennen, wer die erforderliche Qualifikation nachweist
Als Patientenanwälte unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Patientenanwalt darf sich nicht jeder nennen. Nur wer die engen und strengen Voraussetzungen erfüllt, die die Rechtsanwaltsammern (RAK) vorgeben, darf sich Patientenanwalt nennen. Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat geprüft und bestätigt, dass diese Voraussetzungen bei uns vorliegen (RAK Hamm, Az. A/III/866a/2010 - Patientenanwalt Hermann und RAK Hamm, Az. A/III/931a/2010 - Patientenanwältin Diehl).
Wenn Sie sehen, mit wie viel Leidenschaft und Konsequenz wir als Patientenanwälte den Opfern von Behandlungsfehlern helfen, Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen, verstehen sie schnell, warum wir bei so manchem Arzt gefürchtet sind. Arbeitet der Arzt in einem Krankenhaus, so haftet auch dieses für einen Ärztepfusch, ganz egal, ob es um Schwangerschaft und Geburt, Schlaganfall, Amputation, (Blind-) Darmverletzung, Schönheits-OP oder was auch immer, geht.
Spezialisierung auf Behandlungsfehler führt zu angemessenem Schmerzensgeld
Patientenanwälte sind nur im Medizinrecht und dort nur im Arzthaftungsrecht tätig
Lassen Sie sich beraten!
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Unserer Ansicht nach ist es für den durch einen Behandlungsfehler geschädigten Patienten wichtig, sich für einen Anwalt zu entscheiden, der nicht beide Seite, also Patienten und Ärzte, vertritt. Sobald ein Anwalt beruflich verpflichtet ist, Verständnis für das fehlerhafte Handeln der Ärzte aufzubringen, wird er wohl kaum noch das gegenteilige Interesse der Patienten als Opfer von Behandlungsfehlern in letzter Konsequenz wahrnehmen können. Auf Seiten der Ärzte kämpft er dafür, dass dem geschädigten Patienten so wenig Schmerzensgeld wie möglich zugesprochen wird. Wie kann er, ohne seine Glaubwürdigkeit zu verlieren, für Patienten ein angemessen hohes Schmerzensgeld fordern? Nur ein Patientenanwalt, der sich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert hat, kann Sie unserer Ansicht nach erfolgversprechend mit der notwendigen Überzeugungkraft und Leidenschaft vertreten. |
Blick aus der Kanzlei: Unser Wartegarten



